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tutorial:kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

(ab PEP-Version 4.117.0.0)

PEP4 bietet jetzt auch Grundfunktionen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld. Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit findest Du direkt hier: Merkblatt, ca. 650kB

In Pep4 kannst du ein Kennzeichen anlegen, das ganztägig gebucht werden kann:

Bitte richte ein neues Kennzeichen ein, oder kopiere ein Kennzeichen und passe es entsprechend an.

Wichtig sind dabei:
Kollision mit Zeitbuchung sollte deaktiviert sein.
Anteil Kollision auf 1 stehen
Ganztag aktiviert sein
Anteil WAZ auf 1 stehen
Gutschrift durch Tagesart deaktivieren aktiv sein
und
KUG auf 1 stehen.

Wie rechnet das Kennzeichen?

In dem gebuchten Zeitraum wird für jeden Tag geprüft, welche Gutschrift es für eine ganztägige Abwesenheit (z.b. Urlaub oder Krank) geben würde. Nehmen wir ein einfaches Beispiel mit 40h/Woche und einer 5-Tage-Woche, also, 8h je Tag.

Danach ermittelt das Kennzeichen, welche Zeit an dem Tag angerechnet würde.

15.4.2020 - UPDATE! V.4.117.2.0. Die bisher beschriebene Berechnung ist angepasst, da ein Mitarbeiter im Zeitraum mit KUG keine Stunden aufbauen darf. Die bisheriger Variante ist nur als KUG-Art 2 noch aktivierbar in den Kennzeichen. Beim Kennzeichen KUG bitte die Option „Gutschrift Tagesart deaktivieren“ deaktivieren.

KUG-Art = 1

Liegt die KUG-Zeit über der berechneten Zeit, wird die KUG-Zeit übernommen.
Beispiel: KUG-Buchung + 6 Stunden Anwesenheit = 8h Buchung, 2h gehen in die KUG-Berechnung

Liegt die KUG-Zeit unter der berechneten Zeit, wird die tatsächliche Zeit übernommen.
Beispiel: KUG-Buchung + 10 Stunden Anwesenheit = 8h Buchung, -2h gehen in die KUG-Berechnung

Ist an dem Tag ein Feiertag, dann wird die reguläre Gutschrift berechnet, kein KUG

Ist an dem Tag ein Feiertag, dann wird die reguläre Gutschrift berechnet, kein KUG

Ist an dem Tag ein auch Urlaub oder Krank, dann wird
Variante A: die reguläre Gutschrift berechnet, kein KUG (Anteil Kollision = 0)
Variante B: ein Fehler ausgelöst (Anteil Kollision = 1)

KUG-Art = 2

Liegt die KUG-Zeit über der berechneten Zeit, wird die KUG-Zeit übernommen.
Beispiel: KUG-Buchung + 6 Stunden Anwesenheit = 8h Buchung, 2h gehen in die KUG-Berechnung

Liegt die KUG-Zeit unter der berechneten Zeit, wird die tatsächliche Zeit übernommen.
Beispiel: KUG-Buchung + 10 Stunden Anwesenheit = 10h Buchung, -2h gehen in die KUG-Berechnung

Ist an dem Tag ein Feiertag, dann wird die reguläre Gutschrift berechnet, kein KUG

Ist an dem Tag ein auch Urlaub oder Krank, dann wird
Variante A: die reguläre Gutschrift berechnet, kein KUG (Anteil Kollision = 0)
Variante B: ein Fehler ausgelöst (Anteil Kollision = 1)

Buchungen von Auszahlungen & Korrekturen werden nicht in die angerechnete Vergleichszeit eingerechnet

In dem folgenden Screenshot siehst Du die beschriebenen Beispiele:

(In dem Screenshot wurde die Spalte KUG zur besseren Übersicht nach links geholt)

Kurzarbeit mit Korrekturwert

Änderung ab Version 4.117.3.0: Dem Kennzeichen Kurzarbeit kann auch ein Korrekturwert mitgegeben werden, der sich sowohl auf den Saldo als auch auf den KUG-Wert auswirkt.

KUG in anderen Modulen

KUG-Buchungen kannst du im Modul Berichte / Kennzeichen Buchung aufrufen:

Oder die Summen aus der KUG-Berechnung in dem Modul Auswertungen / Berechnete Zeiten:

Natürlich kannst Du die KUG-Zeiten auch in Berichte / Zeitnachweis sehen:

oder in der Saldenliste:

Das Kennzeichen lässt sich auch in der PEP fehlerfrei verwenden, als Ersetzung / Erweiterung oder Ganztag:

Geschützes Zeitguthaben

In dem Merkblatt der Arbeitsagentur finden Sie folgende Information:

Soweit im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeits­ zeit Arbeitszeitkonten geführt werden, sind die dar­ in eingestellten Arbeitszeitguthaben vor bzw. wäh­ rend der Kurzarbeit zur Vermeidung von Arbeitsausfällen einzubringen. Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens kann vom Arbeitnehmer/Ar­beitnehmerin nicht verlangt werden, soweit es […]
• den Umfang von zehn Prozent der ohne Mehrar­ beit geschuldeten Jahresarbeitszeit eines Arbeit- nehmers/einer Arbeitnehmerin übersteigt (d. h. Zeitguthaben ist auf jeden Fall bis zur Höhe von 10 v.H. der geschuldeten Jahresarbeitszeit ein­ zubringen),
• länger als ein Jahr unverändert bestanden hat. Vom Gesetz sind hierzu zwei verschiedene He­ rangehensweisen zur Prüfung des einzubringen­ den Arbeitszeitguthabens vorgegeben. Die für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer günstigere Regelung findet Anwendung (§ 96 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 und Satz 4 SGB III).

Als Hilfe zur Ermittlung dieser geschützen Stunden gibt es da neue Modul KUG Salden, das in einer Übersicht das unveränderte Zeitguthaben also auch die 10% der Jahresarbeitszeit ausweist.

Achtung: Nicht vergessen, das Konto 23 in die WAZ_CALC_KZ einzutragen, damit die KUG auch bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit berücksichtig wird! Dynamische Wochenarbeitszeit

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tutorial/kurzarbeitergeld.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/14 15:46 von 127.0.0.1

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